Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Freiraum Hausverwaltung – Jennifer Schuster
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Mietverwaltungsleistungen zwischen
Jennifer Schuster – Freiraum Hausverwaltung
Bahnhofstr. 16c
29356 Bröckel
– nachfolgend „Verwalterin“ –
und ihren Auftraggebern – nachfolgend „Eigentümer“.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die kaufmännische Verwaltung von Mietobjekten gemäß dem jeweils vereinbarten Leistungspaket.
(2) Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
dem Verwaltervertrag
der jeweils gültigen Leistungs- und Vergütungsübersicht
§3 Leistungsabgrenzung
Nicht Bestandteil der Grundleistungen sind insbesondere:
Steuerberatung
Rechtsberatung
technische Gutachten
Fördermittelberatung
Diese Leistungen werden – sofern beauftragt – gesondert vergütet.
§4 Vergütung
(1) Das Verwalterhonorar ist monatlich im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.
(2) Das Honorar ist auch bei Leerstand der Einheit weiter zu zahlen.
(3) Mit Vertragsabschluss wird eine einmalige Setup-Fee / Onboardinggebühr gemäß Preisliste fällig.
(4) Die Übernahme der Verwaltungstätigkeit beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang der Setup-Fee.
§5 Zahlungsverzug des Eigentümers
(1) Gerät der Eigentümer mit mehr als 14 Tagen in Zahlungsverzug, ist die Verwalterin berechtigt, ihre Leistungen einzuschränken.
(2) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann die Verwalterin die Verwaltungstätigkeit vollständig aussetzen.
(3) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen ist die Verwalterin berechtigt, den Verwaltervertrag fristlos zu kündigen.
(4) Im Falle der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzugs schuldet der Eigentümer eine Schadenspauschale in Höhe der bis zum regulären Vertragsende anfallenden Grundvergütung, maximal jedoch die Vergütung für 12 Monate.
Dem Eigentümer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§7 Mitwirkungspflichten des Eigentümers
Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwalterin rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
Mietverträge
Abrechnungsunterlagen
Zählerstände
Kontodaten
relevante Objektunterlagen
Verzögerungen und daraus resultierende Fehler, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, hat die Verwalterin nicht zu vertreten.
§8 Kontoführung
Die Führung von Miet- und Kautionskonten erfolgt auf den Namen des Eigentümers.
Die Verwalterin verwaltet keine Fremdgelder auf eigenen Konten.
§9 Beauftragung von Instandhaltungsmaßnahmen
(1) Die Verwalterin ist berechtigt, Instandhaltungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 500 € netto je Einzelfall ohne vorherige Rücksprache zu beauftragen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts erforderlich ist.
(2) Maßnahmen, die diesen Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Freigabe durch den Eigentümer.
(3) Abweichende Betragsgrenzen oder Regelungen können im Verwaltervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung individuell festgelegt werden. Diese gehen den vorstehenden Regelungen vor.
§10 Vermietung
(1) Bei Buchung der Leistungspakete Komfort oder Premium erfolgt die Neuvermietung über die Verwalterin.
(2) Im Basispaket stellt die Neuvermietung eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung dar.
§11 Kommunikation & Digitalisierung
(1) Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich digital über:
Eigentümerportal
(2) Postversand oder Sonderformen der Kommunikation werden gesondert berechnet.
§12 Haftung
(1) Die Verwalterin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf die Jahresnettovergütung begrenzt.
(3) Keine Haftung besteht insbesondere für:
Mietausfälle
die Bonität von Mietern
Leistungen beauftragter Dritter
(4) Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht.
§13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Verwalterin.
§15 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige, rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen
